Stiftungen werden immer populärer, aber was steckt überhaupt dahinter? Darüber erhielten wir heute einen Vortrag von Sandra Bührke.
Wollen die Kinder erben, müssen die Eltern sterben…
Was im ersten Moment makaber erscheint, ist ein durchaus logischer Grundgedanke, der sich durch das Erbrecht zieht. Wollen die Erblasser jedoch mehr als Geld und Wertgegenstände hinterlassen, so steht ihnen die Möglichkeit offen, eine Stiftung zu gründen. Unser Mitglied Sandra Bührke erklärte uns zunächst ausführlich, was überhaupt unter einer Stiftung zu verstehen ist.
Stiftungen besitzen eine eigenständige Vermögensmasse, ohne jedoch grundsätzlich wie z.B. eine GmbH von einem Gesellschafter abhängig zu sein. Ihnen wird zudem von ihrem Stifter zu Beginn ein sog. „Stiftungszweck“, z.B. die Unterstützung von Professuren, oder ein gemeinnütziger Gedanke, etc. mit auf den Weg gegeben. Der Förderung dieses Zweckes dient die Stiftung daraufhin für einen möglichst langen Zeitraum (dies wird durch geschickte Anlagen und Ertragserwirtschaftung erreicht), jedoch ist hierbei auch eine gewisse staatliche Aufsicht vonnöten, um Missbrauch auszuschließen.
Die Motive hinter der Gründung einer Stiftung sind jedoch genauso vielfältig, wie die Bereiche in denen Stiftungen zu finden sind. Manche Erblasser möchten einfach dem Gemeinwohl dienen, andere wiederum wollen auf diese Art und Weise lediglich die Erhaltung des Familiennamens sichern. Auch kann ein persönliches Lebensziel, wie z.B. die Krebsforschung, hierdurch gefördert werden. Schlussendlich bleibt zu sagen, dass es ein sehr interessanter Vortrag war, der auch durch lokale Beispiele, z.B. Brochier, lebhaft und greifbar wurde.
Wir möchten Sandra an dieser Stelle nochmals herzlich danken.